Im Seminar “Die krankheitsbedingte Kündigung aus Richtersicht“ von grosshandel-bw stellte sich der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Gerhard Pfeiffer den Fragen der Teilnehmer.
Oft werden im Arbeitsrecht von der Rechtsprechung Anforderungen an die Arbeitgeber gestellt, die fast nicht zu erfüllen sind.
Dem Referenten Gerhard Pfeiffer gelang es, die teilweise bei Betriebspraktikern zu Unverständnis führende Rechtsprechung kurzweilig zu vermitteln und wertvolle Tipps zu geben. „Eine Kündigung ins Blaue geht selten gut“, damit appellierte er an die Teilnehmer, die wichtigen Grundsätze bei der sozialen Rechtfertigung der krankheitsbedingten Kündigung zu beachten und die langjährige Erfahrung der Juristen von grosshandel-bw zu nutzen.
Thema waren die verschiedenen Varianten der krankheitsbedingten Kündigung, die unterschiedliche Voraussetzungen haben und teilweise schwer vor Gericht vom Arbeitgeber darzulegen sind. Der Referent Gerhard Pfeiffer erklärte, warum die Voraussetzungen so hoch sind und warum die Richter gerade beim Thema krankheitsbedingte Kündigung den Gedanken „Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht“ besonders zu berücksichtigen haben. Er verwies jedoch darauf, dass die Gerichte in gleichem Maße die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewichten hätten. Aus diesem Grunde seien die Arbeitgeber angehalten, nicht nur die konkreten Fehlzeiten und daraus entstandenen Entgeltfortzahlungskosten genauestens zu dokumentieren, sondern insbesondere auch die daraus resultierenden erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen.
Betriebliche Beeinträchtigungen können organisatorischer oder finanzieller Art sein. Häufig und leichter darzulegen sind die finanziellen Beeinträchtigungen, wenn beispielsweise aufgrund von häufigen verschiedenen Kurzerkrankungen hohe Entgeltfortzahlungskosten entstehen. In diesem Fall können die Entgeltfortzahlungskosten in relativ kurzer Zeit ein erhebliches Ausmaß annehmen. „Wenn die Arbeitgeber bei häufigen Kurzerkrankungen zu lange warten und der Mitarbeiter schließlich doch noch in den Krankengeldbezug fällt, ist die Chance einer eventuellen wirksamen krankheitsbedingten Kündigung vertan. Viele Arbeitgeber warten zu lange!“, machte Herr Pfeiffer deutlich und überraschte mit dieser Botschaft die Teilnehmer des Seminars. Denn anders als bei häufigen Kurzerkrankungen wird es bei länger andauernder Erkrankung im Krankengeldbezug oft schwierig, ausreichende erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen finanzieller Art darzulegen. Gerade bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit wird der Arbeitgeber in aller Regel den damit verbundenen Ausfall kompensieren können, der Ausfall ist berechenbar.
Ein weiteres rechtliches Problem, welches in der Praxis oft mit Kopfschütteln bedacht wird, ist das Erfordernis der negativen Zukunftsprognose und die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Zugang der Kündigung. Herr Pfeiffer klärte die Teilnehmer darüber auf, warum diese Voraussetzungen verlangt werden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es dem Arbeitgeber möglich ist, für die Zeit von 24 Monaten entsprechend der maximalen Befristungsdauer der sachgrundlosen Befristung eine Vertretung zu organisieren.
Die Teilnehmer ließen es sich nicht nehmen, ihr Unverständnis über die Rechtsprechung deutlich zu äußern. Soweit verlangt werde, dass zur Bereitstellung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes eine Umorganisation stattfinden müsse, die dazu führe, dass unbeteiligte Leistungsträger darunter leiden, sei dies keinesfalls nachvollziehbar. Hier kollidiert die betriebliche Praxis mit dem strengen Richterrecht zum leidensgerechten Arbeitsplatz.
Der Referent Gerhard Pfeiffer zeigte Verständnis für die Probleme aus dem betrieblichen Alltag, auch dies ein positiver Nebeneffekt des Seminars. Es fand ein wertvoller Austausch statt, der im Ergebnis auf beiden Seiten zu mehr Verständnis führte.
Die Teilnehmer waren wie im Vorjahr begeistert, weshalb grosshandel-bw bereits angekündigt hat, dieses Seminarformat auch im nächsten Jahr fortsetzen zu wollen.
Die Seminarunterlagen stehen für Mitglieder von grosshandel-bw im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.