Regierungsfraktionen reagieren auf Kritik und rufen nun doch den Vermittlungsausschuss an. Der zeitliche Horizont des Hinweisgeberschutzgesetzes ist damit wieder fraglich.
In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 05. April 2023 wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetzt beschlossen. Dieses war im Dezember vom Bundestag verabschiedet worden, wobei der Bundesrat die Zustimmung im Februar verweigerte.
Mitte März hatte die Regierungsfraktion das Hinweisgeberschutzgesetz aufgeteilt und ins Parlament eingebracht. Der Teil, welcher die Privatwirtschaft betrifft, sollte hierbei am Bundesrat vorbei verkündet werden. Der andere Teil, der im Wesentlichen die Behörden und sonstige staatliche Einrichtungen betrifft, sollte dem Bundesrat zur Zustimmung zugeführt werden. Nach der Anhörung im Rechtsausschuss mit sehr kritischen Expertenäußerungen zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens wurde die für den 30. März 2023 terminierte zweite und dritte Lesung der Entwürfe im Bundestag kurzfristig abgesetzt.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses scheint nun die Regierung die kritisierte Vorgehensweise aufgegeben zu haben und geht damit den im Grundgesetz vorgesehenen Weg über den Vermittlungsausschuss.
grosshandel-bw begrüßt dieses Vorgehen, da es noch Veränderungen am Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht. Der Bundesrat hatte insbesondere die unnötige Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs gegenüber der zugrundeliegenden Europäischen Whistleblower-Richtlinie sowie die Verpflichtung zur Einrichtung einer anonymen Meldestelle gerügt. Dies stelle eine übermäßige Belastung von Unternehmen und damit einen Verstoß gegen das von der Ampel-Regierung verkündete Belastungsmoratorium dar.
Unklar ist nun der zeitliche Horizont des Hinweisgeberschutzgesetzes, doch wir beobachten die weiteren Entwicklungen und halten Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.