Die Europäische Union hat mit einem 11. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt. Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen.
Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 23. Juni 2023 in Kraft getreten. Die zugehörigen Verordnungen im Amtsblatt der EU finden Sie hier.
Die Kernpunkte des 11. Sanktionspakets
Handelsmaßnahmen:
- Neues Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken: Das Instrument ermöglicht es der EU, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken, und zwar mit Blick auf bestimmte Drittländer, für die das Umgehungsrisiko als andauernd und besonders groß angesehen wird. Dieses neue Instrument soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn andere Einzelmaßnahmen und Kontakte zu den betroffenen Ländern nichts bewirken.
- Ausweitung des Durchfuhrverbots auf bestimmte sensible Güter (z. B. Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien).
- Aufnahme von 87 neuen Einrichtungen in List zu strenger Ausfuhrbeschränkung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use) und fortgeschrittene Technologien.
- Beschränkung der Ausfuhr weiterer 15 technologischer Güter, die auf dem Schlachtfeld in der Ukraine gefunden wurden, oder von Ausrüstung, die für die Herstellung solcher Güter benötigt wird.
- Verschärfung der Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse. Wer sanktionierte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die in einem Drittland verarbeitet wurden, einführen will, muss den Nachweis erbringen, dass die verwendeten Vorleistungen nicht aus Russland stammen.
- Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusfahrzeuge auf alle Neu- und Gebrauchtwagen ab einer bestimmten Motorgröße (> 1 900 cm³) sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge.
- Ein vollständiges Verbot bestimmter Arten von Maschinenbauteilen.
- Vereinfachte Struktur des Anhangs über Industrie-Erzeugnisse: Produkte, die Beschränkungen unterliegen, werden in einem einzigen Abschnitt aufgezählt, versehen mit umfassenderen Produktdefinitionen, um Waren, für die Ausfuhrverbote gelten, besser zu identifizieren und die Umgehung von Sanktionen durch falsche Einreihung zu verringern.
Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Einschränkung des Verkehrs (z.B. Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern), Energiemaßnahmen (z.B. Ende der Möglichkeit, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen) sowie die Aufnahme von 100 weiteren Personen auf die Sanktionsliste veranlasst.
Weitere Informationen:
- Die Verordnungen zum 11. Sanktionspaket der EU finden Sie im Amtsblatt der EU hier.
- Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen finden Sie hier.
- Einen detaillierten Überblick über die bisher gegen Russland erlassenen Sanktionen finden Sie hier.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.