Der Countdown läuft. Am 25.05.2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen die Vorgaben der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung umgesetzt haben.
Die Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die technischen und organisatorischen Anforderungen und die Datenschutzgrundsätze der EU-DSGVO einhalten.
Sämtliche datenschutzrelevante Vorgänge im Unternehmen müssen sorgfältig dokumentiert und ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt werden. Es gibt neue Verantwortlichkeiten der Unternehmensleitung. Betriebsvereinbarungen müssen gegebenenfalls überarbeitet werden…
Welche Rolle spielt das europäische Datenschutzrecht im betrieblichen Alltag?
Auf diese wichtige und auf sicherlich zahlreiche andere Fragen der Teilnehmer wird der Referent Rechtsanwalt Dr. Bausewein auf der Veranstaltung am
Donnerstag, den 17. Mai 2018
Fritz-Erler-Straße 25,
76133 Karlsruhe
Antworten und wertvolle Tipps zur Handhabung der neuen Regelungen in der Praxis geben.
Der Referent Rechtsanwalt Dr. Bausewein ist Konzerndatenschutzbeauftragter mit internationalem Zuständigkeitsbereich bei einem US-amerikanischen Technologiekonzern, besitzt herausragende datenschutzrechtliche Kenntnisse und weitreichende praktische Erfahrung in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen.
Die Einladungen gehen in den nächsten Tagen zu.