Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) tritt zum 01. Januar in Kraft.
Trotz intensiven Dialogs und Überzeugungsarbeit konnte die BDA nur Schadensbegrenzung betreiben. Die Bundesregierung hat an der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung festgehalten, obwohl eine angemessene Ausbildungsvergütung bereits auf der Grundlage der Tarifautonomie durch die Sozialpartner garantiert wird.
Immerhin hat die Politik die Verbände zusammen mit dem DGB gebeten, einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung vorzulegen. Damit konnte ein uneingeschränkter Tarifvorrang verankert werden, sodass die Ausgestaltung der Ausbildungsbedingungen in den Branchen und den Regionen weiterhin den Tarifvertragsparteien vorbehalten bleibt. Die Aufnahme der Teilzeitausbildung in das BBiG ist zu begrüßen, nachvollziehbar ist allerdings nicht, dass lediglich die betriebliche Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann. Der schulische Teil der Ausbildung muss weiterhin in „Vollzeit“ absolviert werden, sodass bei einer Teilzeitausbildung mit um 50 % reduzierter wöchentlicher Ausbildungszeit (20 Stunden) in der Regel für die betriebliche Ausbildung nur noch 8 Stunden pro Woche übrigbleiben. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass künftig trotz der zu begrüßenden bestehenden Möglichkeit der Teilzeitausbildung, nur wenige Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit durchgeführt werden.
grosshandel-bw stellt die finale Bewertung und Darstellung der wesentlichen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes durch die BDA zur Verfügung. Die Unterlagen können nachfolgend oder im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.