Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns geeinigt. Besonders brisant für Unternehmen: Beschlossen wurde auch ein verschärfter Lockdown über die Oster-Tage.
Nach Beratungen bis in die Nacht hinein wurde am 22.03.2021 eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 18. April beschlossen.
Besonders relevant für Unternehmen ist dabei ein Aspekt des Beschlusses, der über die Oster-Tage vom 01. April (Gründonnerstag) bis 05. April (Ostermontag) einen als “erweiterte Ruhezeit zu Ostern” bezeichneten verschärften Shutdown vorsieht. Dabei werden selbst die zwei regulären Werktage Gründonnerstag und Karsamstag als “Ruhetage” definiert werden, an denen Folgendes gelten soll:
Gerade die Schließung von Betrieben am 01. April und 03. April 2021 wirft für Unternehmen einige erhebliche und noch völlig unklare Fragen auf, z. B.:
Die Politik hat bislang keinerlei Antworten auf diese Fragen. Derart kurzfristige Betriebsschließungen belasten die Betriebe extrem und es liegt die Befürchtung nahe, dass durch notwendige Umorganisationen im Vorfeld der Ruhetage eher noch höhere Infektionsrisiken und Versorgungsengpässe entstehen. Die Antwort auf die offenen Fragen hängt vor allem von der Rechtsgrundlage ab, auf welcher die „Ruhetage“ eingeführt werden. Hier kommen grundsätzlich das Infektionsschutzgesetz und die Feiertagsgesetze der Länder in Betracht. Da es sich jedoch nicht um echte neue Feiertage handeln kann, erscheint nur eine Regelung über das Infektionsschutzgesetz als machbar. Dies würde dann auch dazu führen, dass nicht über Feiertagszuschläge im Zusammenhang mit den Ruhetagen diskutiert werden müsste.
grosshandel-bw wird sich im Schulterschluss mit anderen Verbänden dafür einsetzen, dass zumindest die bekannten Ausnahmen für den systemrelevanten Großhandel in die zu erwartende Regelung eingebaut werden.
Die Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdSK) tagen noch heute, so dass in Kürze mit weiteren Informationen zu rechnen sein wird, was die Auswirkungen des scharfen Lockdowns über Ostern für Unternehmen bedeutet. grosshandel-bw hält seine Mitglieder auf dem Laufenden!
Im Übrigen sieht der Beschluss Folgendes vor:
Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter, Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weitergeht.
Notbremse: Die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll konsequent umgesetzt werden, z. B. durch:
Öffnungsschritte (Zoos, Museen, Botanische Gärten, “Click and Meet”) sollen bei Erreichen der Marke zurückgenommen werden.
Kontakte: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
Impfschutz: Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.
Schnell- und Selbsttest: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.
Öffnungen in Modellprojekten: In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.
Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche“. Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.
Wirtschaftshilfen: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.
Reisen: Bund und Länder appellieren, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben – dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.
Sobald die Corona-Verordnungen der Länder vorliegen, wird grosshandel-bw wieder berichten.