Den richtigen Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Grundlagen zum Gewährleistungs- und Vertriebsrecht vermittelten Experten der Kanzlei Luther beim Seminar von grosshandel-bw.
Die Vielfalt und der Umfang an Vertragsdokumenten, die täglich auf den Schreibtischen bei Großhandelsunternehmern landen, sind schier erdrückend. Bestellungen, Rahmeneinkaufsverträge, Logistikvereinbarungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen, da besteht die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Doch ein leichtfertiger Umgang mit diesen Verträgen kann schwerwiegende Folgen haben. „Das Wichtigste ist, dass man die vielen unterschiedlichen Vertragsdokumente für sich in eine logische Reihenfolge bringt. Speziellere Vereinbarungen gehen juristisch den allgemeineren vor. Um wirklich zu wissen, welche Regelungen auf ein aktuelles Vertragsverhältnis Anwendung finden, muss man hier sehr sorgfältig arbeiten.“ stellte Dr. Steffen Gaber, Partner der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, beim Seminar von grosshandel-bw am 18.07.2018 unter dem Titel „Rechtssicher grosshandeln“ fest. Für viele Teilnehmer war es ein Aha-Erlebnis, zu sehen, wie viele alltägliche Vertragsdokumente tatsächlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen einkategorisiert werden müssen und damit auch den AGB-rechtlichen Einschränkungen unterliegen. Gerade für Großhändler, die im Rahmen ihrer Scharnierfunktion sowohl gegenüber Herstellern und Lieferanten, als auch gegenüber den Abnehmern, wie beispielsweise dem Handwerk, dem Einzelhandel oder der Industrie, abgesichert sein müssen, ist es besonders wichtig, den Überblick über die geltenden vertraglichen Regelungen zu wahren. „Grundsätzlich ist zu raten, individuell auf die Prozesse und Verhältnisse im eigenen Unternehmen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. In einzelvertraglichen Dokumenten können dann abweichende konkrete Regelungen getroffen werden, die den Interessen der Vertragsparteien im Einzelfall Rechnung tragen und den allgemeinen AGBs vorgehen“ so Gaber.
Den Überblick vervollständigten RA Andreas Mayr und RA Dr. Max Jakob Rösch, beide ebenfalls von der Kanzlei Luther, mit ihren Vorträgen zum Gewährleistungsrecht für Großhändler sowie zum Überblick im Vertriebsrecht.
Die Unterlagen stehen für eingeloggte Mitglieder von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadpool bereit.