Nachbericht

Seminar zur Reform des Kaufrechts und zum Anfechtungsschutz in der Insolvenz

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Arabel Münch

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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In Kooperation mit grosshandel-bw vermittelten spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei Luther am 29.10.2021 das ABC des neuen Kaufrechts sowie wertvolle Handlungshilfen im Umgang mit Insolvenzen wichtiger Geschäftspartner.

Die Digitalisierung zieht immer größere Kreise. Die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich auch auf rechtlicher Ebene aus und erfordern stellenweise eine Anpassung des bestehenden Rechtssystems. Ab dem 01. Januar 2022 gilt daher ein neues Kaufrecht für all diejenigen Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Durch diese Gesetzesänderung soll allerdings nicht nur der B2C-Bereich stärker geschützt werden, die Änderungen sollen auch den B2B-Bereich in Lieferketten stärken.

Frau Rechtsanwältin Sandra Schüle-Bauch (Senior Associate bei Luther) informierte die Seminarteilnehmer in einer interaktiven digitalen Veranstaltung über die bevorstehenden rechtlichen Veränderungen durch die Reform des Kaufrechts. In ihrem Vortrag ging sie darauf ein, wie sich diese Veränderungen vor allem im geschäftlichen Alltag auswirken werden und wo die bereits sichtbaren Schwachstellen des neuen Kaufrechts liegen.

Frau Schüle-Bausch beleuchtete unter anderem die neuen Rechtsbegriffe und den neuen Vertragstyp „Verbraucherverträge über digitale Produkte“. Sie analysierte mit den Teilnehmern den ab 2022 geltenden neuen Sachmangelbegriff, durch den zukünftig alle Verkäufer, die an einen Verbraucher (B2C) liefern, eine Aktualisierungspflicht für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen haben. Allerdings sind hier der Umfang und die Dauer der neuen Pflicht noch unklar.

Im B2B-Verhältnis wird vor allem der angepasste Lieferantenregress für einige Herausforderungen sorgen.

Dem Vortrag von Frau Schüle-Bauch schloss Herr Rechtsanwalt Gunnar Müller-Henneberg (Partner bei Luther) mit einem praxisnahen Vortrag zum Anfechtungsschutz im Rahmen der Insolvenz von Geschäftspartnern an. Er begann seinen Vortrag mit einer auflockernden und spannenden Frage-Antwort-Runde. Getreu dem Motto: „wie würden Sie handeln“ schilderte Herr Müller-Henneberg fünf mögliche Szenarien, die alltäglich vorkommen können und bei denen ein weitsichtiges Handeln das A und O zur Vermeidung einer Insolvenzanfechtung ist.

Neben den fachlichen Inhalten vermittelte Herr Müller-Henneberg den Teilnehmern, welche Warnzeichen vor einer sich anbahnenden Krise/Insolvenz eigener Geschäftspartner regelmäßig wahrnehmbar und ernst zu nehmen sind.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.