grosshandel-bw setzt sich gegen die Rückkehr zur Stechuhr und für eine moderne und flexible Arbeitswelt im Sinne seiner Mitglieder und deren Beschäftigten ein.
Die jüngste, viel diskutierte und kritisierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassung ist momentan das Fokusthema im Arbeitsrecht. Nach den jetzt dargelegten Gründen stellen sich die Unternehmen die Frage, wie die Entscheidung praxisnah umgesetzt werden kann.
Um hier den Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, veranstaltete der Verband unter Federführung der Juristen Sabine Reich und Rouven Hengen kurz vor Weihnachten noch ein Web-Forum, um die Neuerungen, die durch diese Entscheidung entstehen, aufzuzeigen. So wurde den Teilnehmern erläutert, was sich hinsichtlich der bereits bestehenden Aufzeichnungspflicht verändert hat, wie die Entscheidung einzuordnen ist und welche neuen Pflichten sich für Arbeitgeber ergeben. Außerdem wurde besprochen, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich ist. Als nächster Schritt wurde den Teilnehmern zunächst eine Risikoanalyse in Bezug auf den Status quo und die Aufnahme von Gesprächen mit etwaig vorhandenen Betriebsratsgremien ans Herz gelegt.
Unsere beiden Verbandsjuristen freuten sich – nicht nur über die hohe Teilnehmerzahl von über 80 Mitgliedern – sondern auch über den regen Austausch mit und unter den Anwesenden. Es wurde deutlich, wie groß der Bedarf an konkreten Informationen und praxisnahen Handlungsempfehlungen war. Die Diskussionen haben gezeigt, dass der Gesetzgeber jetzt dringend handeln muss, da es viele ungeklärte Fragestellungen gibt. Vor allem ist es erforderlich, dass eine zu erwartende gesetzliche Regelung eine praxisorientierte, flexible und vor allem unbürokratische Lösung im Blick behält, um mit der modernen Arbeitswelt Schritt zu halten. Es geht nicht allein um die Frage der Arbeitszeiterfassung, sondern auch um die Gestaltung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag aus 2021 ist angekündigt, auf die Veränderungen der Arbeitswelt zu reagieren und flexible Arbeitszeitmodelle, u. a. Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Dabei sollen durch Experimentierklauseln Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit ermöglicht werden und im Dialog mit den Sozialpartnern der Anpassungsbedarf an die EuGH-Rechtsprechung zum Arbeitszeitrecht geprüft werden.
Die Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der Dienstleistungsbranchen sind international vernetzt, über Zeitgrenzen hinweg tätig – damit ist für sie eine moderne, pragmatische Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes essenziell. Sie sind mit einem Fach- und Arbeitskräftemangel konfrontiert, dem nicht allein durch höhere Arbeitszeitvolumina, sondern in erster Linie durch flexible Arbeitszeitmodelle begegnet werden kann. Vielfach werden Modelle gelebt, in denen die Beschäftigten nicht nur den Ort, sondern vor allem den Zeitpunkt ihrer Arbeitsleistung maßgeblich selbst bestimmen können. In den letzten Jahren hat dies im Zuge der mobilen Arbeit und der Digitalisierung in nahezu allen Unternehmen Einzug gehalten, aber auch klassische Tätigkeiten im Außendienst und Vertrieb geben schon seit langem den Beschäftigten die weitgehende Entscheidungshoheit über ihre Arbeitsorganisation. Diese Praxis wird nicht nur den Erfordernissen der Unternehmen und ihrer Kunden, sondern gleichermaßen den Wünschen der Beschäftigten gerecht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will nun zügig tätig werden und erste Entwürfe vorlegen. Der BGA ist bereits in die politische Debatte eingestiegen und setzt sich auch im Namen von grosshandel-bw dabei besonders für diese Punkte ein:
Zudem muss der Gesetzgeber prüfen, für welche Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder Unternehmen Ausnahmen möglich sind – und diese auch nutzen. Gerade dort, wo Beschäftigte weitgehend selbst über Zeitpunkt und Ort Ihrer Arbeit entscheiden, muss das möglich sein. Das betrifft insbesondere, Führungskräfte und Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z.B. Vertrauensarbeitszeit.
Hinsichtlich dessen werden wir als Ihr Verband Ihre Interessen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bei BGA und BDA kommunizieren. Hierfür bitten wir Sie, für die Praxis relevante Themen bei uns zu adressieren, damit diese entsprechenden Anklang bei dem sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren finden können. Bundesarbeitsminister Heil hat einen ersten Entwurf für das erste Quartal 2023 angekündigt.
Sollten noch Fragen aufkommen, steht Ihnen das Juristen-Team von grosshandel-bw jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer des Web-Forums, insbesondere für das zahlreiche positive Feedback – #stayconnected!
Die Veranstaltungsunterlagen stehen Ihnen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.