Aus- und Weiterbildung

Streit um Mindestausbildungsvergütung

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Boris Behringer

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Die Arbeitgeber in Deutschland sehen keinen Bedarf zur gesetzlichen Regelung von gesetzlichen Mindestvergütungen für Auszubildende.

Die Pläne der Bundesbildungsministerin zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind ins Stocken geraten. Streit gibt es vor allem um die geplante Mindestausbildungsvergütung. Ein gemeinsamer Vorschlag von BDA und DGB könnte die Novelle nun wieder in Bewegung bringen.

Der Referentenentwurf für ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz liegt schon seit Ende letzten Jahres vor. Insbesondere die Höhe der darin vorgesehenen Mindestausbildungsvergütung ist umstritten. Daran scheiterte bisher auch ein gemeinsamer Regierungsentwurf.

grosshandel-bw und der BGA sehen keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung, da schon nach geltendem Recht Ausbildungsbetriebe eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen müssen. Tarifverträge und ergänzend die Rechtsprechung sowie die Kammern als zuständige Stellen bieten hierfür Gewähr.

Nichtsdestotrotz haben nun BDA und DGB auf Bitten der Bundesregierung einen gemeinsamen Vorschlag für eine Mindestausbildungsvergütung ab 2020 vorgelegt. Diese soll 515 € betragen und bis 2023 schrittweise auf 620 € und danach entsprechend der Tarifentwicklung steigen. Für das zweite und dritte Ausbildungsjahr sind um jeweils 100 € höhere Beträge vorgesehen.

Dieser ordnungspolitische Kompromiss ist im Sinne der Schadensbegrenzung vor dem Hintergrund weitaus höherer Forderungen in der Bundesregierung zu sehen. Positiv ist, dass tarifliche Ausbildungsvergütungen danach grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung haben sollen.

Es bleibt abzuwarten, ob auf dieser Basis ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zustande kommt.

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