Außenwirtschaft

Suspendierung der Präferenzen für bestimmte Produkte aus Indien, Indonesien, Kenia

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Boris Behringer

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Die europäische Kommission setzt Zollpräferenzen für bestimmte Erzeugnisse aus.

Die Kommission hat jüngst angekündigt, dass die Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für bestimmte Erzeugnisse aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt werden.  Die Aussetzung wird vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 wirksam.  Dies ist Teil der dreijährigen Überprüfung, die sie durchführt, um festzustellen, ob der Wert der betreffenden Produkte bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Besonders hervorzuheben ist die Aufhebung der Präferenzen für Waren der Kapitel 50 bis 60 aus Indien – derzeit mit einer Senkung des Gemeinsamen Zolltarifs um 20 %.

Auch Nelken aus Kenia werden gekürzt – derzeit zollfrei (normalerweise 8,5% oder 12% pro Stück je nach Saison).

Die vollständige Liste ist wie folgt:

  • Indien: Abschnitte: 6a, 11a, 14, 15a, 15b, 15b, 17a und 17b.
  • Indonesien: Abschnitte: 1a, 3, 5, 5, 9a
  • Kenia: Abschnitt: 2a

Eine detailliertere Liste der Produkte steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend oder im Downloadpool zur Verfügung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
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