Tarifpolitik

Tarifnachrichten Nr. 1 / 2023

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Boris Behringer

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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Tarifforderungen von ver.di für Baden-Württemberg eingetroffen

Am Montag, 27. März 2023, ist die Kündigung des Gehalts- und Lohntarifvertrages sowie des Tarifvertrages über Vergütungen für Auszubildende zum 30. April 2023 von ver.di eingetroffen.

Die Gewerkschaft erhebt folgende Forderungen:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent,
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende um 175,00 Euro,
  • die neu abzuschließenden Tarifverträge sollen für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und gemeinsam soll für sie die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.

Die Gewerkschaft hat angekündigt, ihre Forderungen im ersten Verhandlungstermin am 04. Mai 2023 ausführlich begründen zu wollen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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