Die telefonische Krankschreibung wurde ein weiteres Mal verlängert. Bis zum 31.03.2022 besteht die Möglichkeit, eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tage zu erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 02.12.2021 die Corona-Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal verlängert.
Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist weiterhin bis zum 31.03.2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es liegen leichte Atemwegserkrankungen vor.
- Die niedergelassenen Ärzte müssen sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
- Die Arbeitsunfähigkeit kann zunächst bis zu sieben Kalendertage bescheinigt werden.
- Eine telefonische Verlängerung/Folgebescheinigung ist für weitere sieben Tage möglich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.