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Telefonische Krankschreibung erneut verlängert

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Die telefonische Krankschreibung wurde ein weiteres Mal verlängert. Bis zum 31.03.2022 besteht die Möglichkeit, eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tage zu erhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 02.12.2021 die Corona-Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal verlängert.

Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist weiterhin bis zum 31.03.2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es liegen leichte Atemwegserkrankungen vor.
  • Die niedergelassenen Ärzte müssen sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
  • Die Arbeitsunfähigkeit kann zunächst bis zu sieben Kalendertage bescheinigt werden.
  • Eine telefonische Verlängerung/Folgebescheinigung ist für weitere sieben Tage möglich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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