Angesichts der weiterhin hohen Covid-19-Fälle wurde die befristete Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nochmals bis zum 30.06.2021 verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18.03.2021 die Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal um drei Monate, vom 01.04. bis zum 30.06.2021, verlängert.
Inhaltliche Änderungen sind hiermit nicht verbunden. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist hiernach weiterhin unter folgenden Voraussetzungen möglich: