Human Resources

Telefonische Krankschreibung verlängert

© Bernd Leitner / Adobe Stock
mm

Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
– in Elternzeit –

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-28

Angesichts der weiterhin hohen Covid-19-Fälle wurde die befristete Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nochmals bis zum 30.06.2021 verlängert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18.03.2021 die Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal um drei Monate, vom 01.04. bis zum 30.06.2021, verlängert.

Inhaltliche Änderungen sind hiermit nicht verbunden. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist hiernach weiterhin unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Leichte Atemwegserkrankung
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zu sieben Kalendertage
  • Die niedergelassenen Ärzte müssen sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
  • Eine telefonische Verlängerung/Folgebescheinigung für weitere sieben Tage ist möglich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

Aktuelles