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Telefonische Krankschreibung wieder möglich

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
– in Elternzeit –

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Angesichts der steigenden Covid-19-Fälle wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung befristet vom 19.10.2020 bis zum 31.12.2020 wieder beschlossen.

Kaum beginnt die kalte Jahreszeit häufen sich neben Covid-19- Erkrankungen auch allgemeine grippale Infekte. Um die Ansteckungsgefahr auf dem Weg in die Arztpraxis oder beim Warten in geschlossenen und überfüllten Wartezimmern zu vermeiden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine erneute Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung beschlossen. Diese ist befristet vom 19.10.2020 bis zum 31.12.2020 möglich.

Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen haben so die Möglichkeit per Telefon eine Krankschreibung für bis zu 7 Kalendertagen zu erhalten. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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