grosshandel-bw unterstützt BGA-Initiative zur Vereinfachung der Umsatzsteuersenkung im B2B-Bereich
Mit der vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen temporären Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sieht der BGA erheblichen Aufwand sowie Kosten und rechtliche Unsicherheiten auf die Unternehmen zukommen. Der BGA hat vor diesem Hintergrund die vielfältigen Hinweise von Mitgliedsverbänden und -unternehmen aufgenommen. Im Schreiben vom 12. Juni 2020 an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtsminister Helge Braun sowie die Abgeordneten des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister der Bundesländer hat er sich angesichts der kurzfristigen Umsetzung für eine zeitnahe Schaffung von Rechtssicherheit auf dem Verwaltungswege ausgesprochen und einen Vereinfachungsvorschlag für Umsätze im B2B-Bereich eingebracht.
Konkret schlägt der BGA vor, Umsätze zwischen Unternehmen von der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze auszunehmen und somit die Herabsetzung auf den reduzierten Satz erst auf der Endstufe beim Verkauf an die Endverbraucher vorzunehmen. Diese Regelung könnte optional ermöglicht werden und könnte dadurch vielen Unternehmen Kosten und Aufwand ersparen. Zugleich fordert der BGA im Falle eines Festhaltens an einer generellen Absenkung der Steuersätze Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelungen vorzusehen, um den Unternehmen Orientierungshilfe bei der administrativen Umsetzung in die betriebliche Praxis und im Falle eventueller fehlerhafter oder technisch-administrativ verzögerter Umsetzung zu geben.
Mitglieder von grosshandel-bw können das Schreiben des BGA an Bundesfinanzminister Olaf Scholz nachfolgend oder im Downloadbereich abrufen.