Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde Ende 2022 im Bundestag verabschiedet und wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft treten.
Um Sie zu den Auswirkungen, die dieses Gesetz für Unternehmen mit sich bringt, rechtzeitig zu informieren, veranstaltet der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. am 26. Januar 2023 gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Martin Knaup und Jan-Patrick Vogel von TaylorWessing ein kostenfreies Webinar, zu dem wir Sie gerne einladen.
Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme aufzubauen und zu betreiben. Für kleinere Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gilt noch eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Wie müssen diese Hinweisgebersysteme aussehen? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Wie müssen Unternehmen auf eventuelle Hinweise reagieren? Welche rechtliche Risiken sollten Unternehmen kennen? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Diese und andere Fragen werden im Webinar beantwortet.
Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Datum: 26. Januar 2023
Uhrzeit: 12:00 – 13:30 Uhr
Ort: Zoom – der Link wird nach Anmeldung zugesandt
Referenten: Rechtsanwälte Dr. Martin Knaup und Jan-Patrick Vogel von TaylorWessing
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Stephanie Schmidt unter
Telefon: +49 (0)30 59 00 99 583
E-Mail: stephanie.schmidt@bga.de