Arbeitgeber sind seit 1. Januar 2023 verpflichtet Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch an die Agenturen für Arbeit zu übermitteln. Dies kann auch über die Ausfüllhilfen sv.net und ab Oktober 2023 über das sv-meldeportal erfolgen.
