Human Resources

Transfermaßnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Aktualisierung ihrer Fachlichen Weisungen zu den Transfermaßnahmen und zum Transfer-Kurzarbeitergeld nach SGB III auf ihrer Website veröffentlicht.

Die Agenturen für Arbeit unterstützen Betriebe bei der Bewältigung personalbezogener Aufgaben nicht nur bei der Personalgewinnung und -sicherung, sondern auch bei einem notwendigen Personalabbau infolge einer Betriebsänderung. Damit keine Arbeitslosigkeit eintritt, soll so frühzeitig wie möglich eine vorausschauende Personalpolitik einsetzen, die Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, um Beschäftigten einen Transfer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern.

Achtung: Die Transferberatungen durch die Agentur für Arbeit stellen eine eigenständige Anspruchsvoraussetzung dar, deren Nichtbeachtung die Förderung ausschließt!

Daher sollten die Betriebe die Agenturen über betriebliche Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen (z. B. Entlassungen) frühzeitig informieren, damit Übergänge in andere Beschäftigungsverhältnisse organisiert werden können.

Inhalt der Fachlichen Weisungen:

  • Zunächst wird in den Fachlichen Weisungen daher das Ziel deutlich gemacht, Beschäftigte bei Bedarf zu qualifizieren und so früh und nachhaltig von Arbeit in Arbeit zu vermitteln. Ein die Integration der Beschäftigten fördernder Interessenausgleich oder Sozialplan darf daher keine vermittlungshemmenden Inhalte enthalten und nicht ausschließlich
    oder überwiegend zur Überbrückung bis zum Renteneintritt genutzt werden.
  • Sogenannte „AV-Koordinierende“ stehen in jeder Agentur zur Verfügung. Sie begleiten den Prozess von Beginn an und sorgen für Transparenz im Integrationsprozess. Sie sind insbesondere verantwortlich für die Vermittlung und Qualifizierung und deren Nachhaltung.
  • Die aktualisierten Fachlichen Weisungen enthalten die Digitalisierung der Transfermappe (Einwilligung des Betroffenen Mitarbeiters erforderlich) und die Einführung eines Prozesses zur Erfolgskontrolle durch die AV-Koordinierenden.
  • Außerdem werden in jeder Agentur spezielle Postfächer eingerichtet, an die Fragen rund um das Thema Transfer gerichtet werden können. Diese Postfächer werden unter Agenturname.Transfer@arbeitsagentur.de erreichbar sein.

Die Fachlichen Weisungen sind unter folgendem Link https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202204013_ba147455.pdf veröffentlicht.

Bei Fragen unterstützt das Team von grosshandel-bw gerne die Mitgliedsfirmen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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