Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Aktualisierung ihrer Fachlichen Weisungen zu den Transfermaßnahmen und zum Transfer-Kurzarbeitergeld nach SGB III auf ihrer Website veröffentlicht.
Die Agenturen für Arbeit unterstützen Betriebe bei der Bewältigung personalbezogener Aufgaben nicht nur bei der Personalgewinnung und -sicherung, sondern auch bei einem notwendigen Personalabbau infolge einer Betriebsänderung. Damit keine Arbeitslosigkeit eintritt, soll so frühzeitig wie möglich eine vorausschauende Personalpolitik einsetzen, die Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, um Beschäftigten einen Transfer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern.
Achtung: Die Transferberatungen durch die Agentur für Arbeit stellen eine eigenständige Anspruchsvoraussetzung dar, deren Nichtbeachtung die Förderung ausschließt!
Daher sollten die Betriebe die Agenturen über betriebliche Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen (z. B. Entlassungen) frühzeitig informieren, damit Übergänge in andere Beschäftigungsverhältnisse organisiert werden können.
Inhalt der Fachlichen Weisungen:
Die Fachlichen Weisungen sind unter folgendem Link https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202204013_ba147455.pdf veröffentlicht.
Bei Fragen unterstützt das Team von grosshandel-bw gerne die Mitgliedsfirmen.