Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein ausführliches steuerliches Anwendungsschreiben „Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer“ veröffentlicht.
Das Merkblatt für den Arbeitgeber vom 01.11.1995 (BStBl I, S. 179) wird durch das neue BMF-Schreiben ersetzt. Es fasst zahlreiche frühere und in den vergangenen Monaten neu erlassene Schreiben zu dieser Thematik zusammen. Unter anderem werden Fragestellungen zum Leasing, zur Zahlung von Nutzungsentgelten durch Arbeitnehmer sowie zur Elektromobilität beantwortet.
Wichtig ist, dass ab dem 01. Januar 2019 auf Verlangen eines Arbeitnehmers eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen ist, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt. Zu berücksichtigen ist, dass diese Regelung erst ab dem 01.01.2019 anzuwenden ist und bis zu diesem Zeitpunkt der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht zur Einzelbewertung verpflichtet ist.
Allerdings besteht Handlungsbedarf für die Zeit ab dem 01.01.2019 und damit schon im Vorfeld die Prüfung, ob eventuell der Arbeitsvertrag oder andere arbeits- oder dienstrechtliche Rechtsgrundlagen angepasst werden. Der Arbeitnehmer kann auch nicht unterjährig eine andere Bewertung verlangen, sondern die Bewertung erfolgt im Kalenderjahr einheitlich.
Das neue BMF-Schreiben steht nachfolgend zum Download bereit.