In allen Bundesländern gilt seit dem 27.04.2020 eine Maskenpflicht. Auch der Großhandel ist insbesondere mit der Öffnung von Verkaufsflächen davon betroffen. Doch was gilt wo?
Für wen gilt die Maskenpflicht, nur für die Kunden oder auch für die Beschäftigten in den Verkaufsstellen? Gibt es Ausnahmen und welche sonstigen Auflagen für Verkaufsstellen mit Kundenverkehr müssen neben der Maskenpflicht eingehalten werden?
Auf diese Fragen gibt die von grosshandel-bw zur Verfügung gestellte Übersicht zur Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern klare Antworten.
Die Übersicht steht allen Mitgliedern als Download zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter von grosshandel-bw gerne zur Verfügung.