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Umfassendes Konjunkturpaket zur Bekämpfung von Corona-Folgen

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen, Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern und die Zukunftsfähigkeit zu stärken, wurde am 03.06.2020 ein umfassendes Wirtschaftspaket beschlossen.

Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Aus diesem Grund wurde im Koalitionsausschuss am 03. Juni 2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket beschlossen. Dieses begrüßte Frau Ines Kitzing, 1. Vizepräsidentin des BGA, als „beispiellos“.

Ziel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets ist es,

  • die Konjunktur zu stärken, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln,
  • im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abzufedern,
  • Länder und Kommunen zu stärken und
  • junge Menschen und Familien zu unterstützen.

Hierzu wurden unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:

Um die Binnennachfrage in Deutschland zu stärken, wird die Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Weiterhin wurde die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. Juli 2020 verschoben. „Diese Maßnahme verbessert beispielsweise unbürokratisch die Liquiditätslage in den Unternehmen. Ebenso stellt die Senkung der Umsatzsteuer eine große Hilfe für die Importeure dar“, so Kitzing. Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es zu steigenden Ausgaben der Sozialversicherungen. Um eine daraus resultierende Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, sollen im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert werden. Gleichzeitig wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert, um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Um wirtschaftliche und soziale Härten abzufedern, soll bereits im September diesen Jahres eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorliegen. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für den coronabedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Diese Hilfen sollen vor allem den besonders betroffenen Branchen wie dem Hotel – und Gaststättengewerbe, Reiseveranstaltern und Unternehmen in der Veranstaltungsbrache zu Gute kommen.

Länder und Kommunen sollen u.a. dadurch unterstützt werden, dass der Bund die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen stärken wird und damit die Länder bei ihren Aufgaben unterstützten will.

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket will auch junge Menschen und Familien unterstützen. So erhalten letztere einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Auch Auszubildende stehen im Fokus. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden soll. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten.

Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wird es, im Rahmen eines Zukunftspaketes,

  • seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale

Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und

  • das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern.

„Angesichts des enormen Preisschildes, das an diesem Maßnahmenbündel hängt, kann man nur hoffen, dass die Konjunkturrakete nun auch fliegt. Denn zentrale Säule sind Konsumentlastungen durch eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer und der Kinderbonus, also eine massive Entlastung der Nachfrageseite. Ob dies aber tatsächlich die Wirtschaft stimuliert, kann hinterfragt werden. Dazu müssten die Konsumenten in der Arbeitsplatzsicherheit und in ihrem Zukunftsvertrauen gestärkt werden“, so Kitzing abschließen.

Umfangreichere Informationen erhalten Sie hier:
Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

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