Die Regelungen der aktuellen CoronaVO Baden-Württemberg gelten über den 25. Juli 2022 unverändert bis 22. August 2022.
Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 erneut die Verlängerung der CoronaVO BW beschlossen. Mit dieser werden die seit 03. April 2022 bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen fortgeführt – siehe auch hier. Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen gelten somit zunächst bis zum 22. August 2022. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes.
Die Verkündung der CoronaVO BW soll am 22. Juli 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgen. Die Verlängerung der Verordnung wird danach am 25. Juli 2022 in Kraft treten.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.