Überblick zu aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie zu den Sanktionen gegen Russland
Aufgrund des Angriffskriegs durch Putin auf die Ukraine befinden sich viele Menschen auf der Flucht oder im Krieg. Ukrainische Staatangehörige mit einem biometrischen Pass können sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Ein EU-Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen. Die BDA berichtet in den FAQ, dass derzeit an der ukrainisch-polnischen und ukrainisch-slowakischen Grenze von dieser Ausnahme Gebraucht gemacht wird. Fragen und Antworten rund um die Einreise aus der Ukraine sind auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) abrufbar. Ebenso gehen die FAQ der BDA auf verschiedene weitere aufenthaltsrechtliche Fragen ein.
Die BDA vertieft auch die Frage, was mit dem Arbeitsverhältnis eines ausländischen Beschäftigten geschieht, der zum Wehrdienst einberufen wird. In diesen Fällen greifen die Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Dieses sieht für solche Fälle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sowie unter anderem Kündigungsschutz und Sonderregelungen für Urlaubskürzungsmöglichkeiten vor. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten, die für die Zeit des Wehrdienstes/der Reservedienstleistung ohne Fortzahlung von Arbeitsentgelt freigestellt sind, infolge der Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Regel abzumelden.
Mitgliedern von grosshandel-bw stehen die FAQ der BDA im Mitgliederbereich zur Verfügung sowie die aktualisierten gemeinsamen Informationen von BDEx und BGA über die Auswirkungen und Sanktionen in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine – siehe Downloads unten. Der BGA fordert Unternehmen direkt auf, Ergänzungen zu diesem Bericht oder Informationen von konkreten Produktions- oder Lieferschwierigkeiten auf Unternehmensebene in Folge des Konflikts oder der Sanktionen kurz per E-Mail an Frau Carla Schieb (carla.schieb@bga.de) zu senden. grosshandel-bw und der BGA bedanken sich für die Mithilfe und werden auch in Zukunft aktuelle Informationen bereithalten.
Weitere aktuelle Nachrichten zum Thema Ukraine finden Sie in den BGA-Informationen, die den Mitgliedern von grosshandel-bw exklusiv zum Download zur Verfügung stehen. Die folgende Inhaltsübersicht gibt einen Einblick in die aktuelle Ausgabe.
Inhalt der Ausgabe vom 02.03.2022:
Mitgliedern von grosshandel-bw stehen die Dateien nachfolgend zum Download zur Verfügung.