Außenwirtschaft

Update: Russland – Ukraine (Stand: 09.05.2022)

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Simone Diebold

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Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen: Die beiden ersten Programme – „Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme“ und das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ – sind nun startklar.

Nähere Informationen zu den Programmen:

1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

2. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere aktuelle Nachrichten zum Thema Ukraine finden Sie in den BGA-Informationen (die grau hinterlegten Passagen sind neue Informationen), die den Mitgliedern von grosshandel-bw exklusiv zum Download zur Verfügung stehen. Die folgende Inhaltsübersicht gibt einen Einblick in die aktuelle Ausgabe.

Inhalt der Ausgabe vom 09.05.2022:

  1. Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt
  2. BMWK: Zusätzliche Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen EU-Sanktionen treten in Kraft
  3. Unternehmen dürfen Verluste nach deutschem Steuerrecht nicht abschreiben
  4. Bundeskabinett: Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz
  5. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Präsentation zur dualen Berufsausbildung in Deutschland
  6. Kommission genehmigt Milliarden-Hilfe für Unternehmen
  7. Neueste Leitlinien der Europäischen Kommission
  8. EU-Hilfe bei Lieferketten-Problemen
  9. Sanktionen gegen Russland
    9.1. EU legt 6. Sanktionspaket vor
    9.2. EU-Kommission streicht Russland als Bestimmungsland aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union
    9.3. Business Europe: Zusammenfassung der wichtigsten Probleme bei der Umsetzung von EU-Sanktionen
    9.4. USA
  10. Russische Maßnahmen bzw. Gegensanktionen
    10.1. Dekret des russischen Präsidenten – Sanktionsliste wird vorbereitet
    10.2. Gas-Showdown am 21. Mai?
  11. Auswirkungen der Sanktionen auf die Weltwirtschaft
  12. Veranstaltungshinweise
  13. Weitere Infomationen
  14. Haftungsausschluss

Mitgliedern von grosshandel-bw stehen die Dateien nachfolgend zum Download zur Verfügung.

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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