Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen: Die beiden ersten Programme – „Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme“ und das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ – sind nun startklar.
Nähere Informationen zu den Programmen:
1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:
KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.
Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
2. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen
Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Programmbefristung:
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
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Inhalt der Ausgabe vom 09.05.2022:
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