Kampfhandlungen auf dem ukrainischen Territorium wirken sich auf vertragliche Beziehungen aus. Es stellt sich die Frage nach der Erfüllung und Anpassung der Verträge.
Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor? Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über geltende Regelungen im ukrainischen Recht. Natürlich muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Grundsätzlich gehen Vertragsklauseln den Gesetzesvorschriften vor und sind daher im Falle von Lieferausfällen oder Verzögerungen bei Zahlungen anzuwenden. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nur ungenügend nach, so trägt sie die Haftung hierfür. Unter Um-ständen kann die Vertragspartei zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Eine Vertragspartei haftet nicht, wenn sie beweisen kann, dass die Nicht- bzw. die Schlechterfüllung des Vertrages aufgrund von höherer Gewalt bzw. „force-majeure“ nicht möglich ist.
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