Der Europäische Rat hat am 21. Juli neue Maßnahmen als Paket zur „Aufrechterhaltung und Angleichung“ bestehender Wirtschaftssanktionen beschlossen.
Als Reaktion auf den anhaltenden Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine hat der Europäische Rat am 21. Juli neue Maßnahmen angenommen, die darauf abzielen, die bestehenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu verschärfen, ihre Umsetzung zu perfektionieren und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Die EU vermied dabei die Bezeichnung „7. Sanktionspaket“, sondern bezeichnet die Maßnahmen als Paket zur „Aufrechterhaltung und Angleichung“ bestehender Sanktionen. Einige Sanktionen werden allerdings auch erweitert.
In Anknüpfung an den jüngsten Beschluss der G7-Staaten wird das Verbot verhängt, russisches Gold – einschließlich Goldschmuck – zu erwerben, einzuführen oder über EU-Gebiet zu befördern. Das Verbot für russische Schiffe, Häfen in der EU anzulaufen, wird auf Schleusen ausgeweitet, um Umladungen zu erschweren. Erweitert wird die Liste von Hochtechnologiegütern und Produkten für zi-vil-militärische Zwecke, die nicht nach Russland ausgeführt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem Ausrüstungen für „Fracking“ und die Uran-Anreicherung sowie Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zur Herstellung von Turbinen, Waffen und Bohrausrüstung. Alle Unternehmen sollten ihre Betroffenheit anhand der Listen neu prüfen!
Der Geltungsbereich des Verbots der Annahme von Einlagen wird auf Einlagen von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Drittländern erweitert, die sich mehrheitlich im Besitz russischer Staatsange-höriger oder natürlicher Personen mit Wohnsitz in Russland befinden. Die EU führt zudem eine Reihe von Klarstellungen zu bestehenden Maßnahmen ein, beispielsweise in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Luftfahrt und Justiz. So wird beispielsweise die technische Unterstützung Russlands bei Luftfahrtgütern und -technologien insoweit gestattet, soweit sie zur Sicherung der technischen Industrienormen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation erforderlich ist. Das Verbot, Geschäfte mit russischen öffentlichen Einrichtungen abzuschließen, wird modifiziert, um den Zugang zur Justiz zu gewährleisten.
Gelistete Personen und Unternehmen werden nun ausdrücklich verpflichtet, ihre Vermögenswerte in Europa gegenüber den Behörden zu deklarieren. Andernfalls wird dies künftig als klarer Rechtsverstoß gewertet.
Wesentliche Inhalte im Überblick:
QuelleOst-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.
Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der EU hier veröffentlicht
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Inhalt der Ausgabe vom 26.07.2022:
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