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Update: Russland – Ukraine (Stand: 27.02.2023)

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Simone Diebold

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Die Europäische Union hat mit einem 10. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt.

Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken. Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 25. Februar 2023 in Kraft getreten. Die zugehörigen Verordnungen im Amtsblatt der EU finden Sie hier.

Die Kernpunkte des 10. Sanktionspakets

Individualsanktionen

Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU.

Diese sind unter anderem:

  • Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
  • Beamte in Führungspositionen,
  • Vize-Minister,
  • Militärangehörige und Söldner,
  • Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
  • Propagandisten,
  • Schifffahrtsgesellschaften,
  • Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.

Wirtschaftssanktionen

Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet. Das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Dual-Use-Güter sich Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.

  • Der Transits von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
  • Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
  • Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.
  • Finanzsanktionen
  • Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
  • Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

Weitere Sanktionen

  • Das Sendeverbot wird auf das russische Staatsmedium RT Arabic ausgeweitet.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
  • Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.

Die Verordnungen zum 10. Sanktionspaket der EU finden Sie im Amtsblatt der EU hier.

Eine Erklärung der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen zum 10. Sanktionspaket gegen Russland finden Sie hier.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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