Nachbericht

Update zum Sorgfaltspflichtengesetz – die Kampagne startet in eine neue Runde

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Arabel Münch

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Bisher reagieren schon viele Abgeordnete auf die BGA-Kampagne zum Sorgfaltspflichtengesetz. Die anhaltenden Diskussionen machen aber deutlich, dass eine Fortsetzung der Kampagne notwendig ist.

Am 26. März 2021 informierte grosshandel-bw seine Mitglieder bereits in einer Rundmail über die Kampagne des BGA zum Sorgfaltspflichtengesetz (auch Lieferkettengesetz genannt). Ziel der Kampagne war und ist die aktive Kontaktaufnahme der Unternehmen zu den regionalen Abgeordneten*. Hierbei sollte vor allem die eigene unternehmerische Betroffenheit skizziert werden.

Die zahlreichen Reaktionen und Rückmeldungen zur Kampagne zeigen, wie ernst dieses Vorhaben von den Mitgliedern wahrgenommen wird. Viele Abgeordnete haben sich zu diesem wichtigen Thema positioniert. Ein Auszug der an den BGA geleiteten interessanten Reaktionen der Abgeordneten steht zum Download bereit.

Auch der am 28. April 2021 ausgerichtete offene Austausch mit MdB Thomas Heilmann (CDU) bestätigte das große Interesse der teilnehmenden Mitglieder an der Thematik Sorgfaltspflichtengesetz. Herr Heilmann berichtete von scharfer Kritik der CDU-Fraktion am Vorgehen des Bundesarbeitsministeriums hinsichtlich der kurzen Frist für die Verbändeanhörung. Mit Blick auf den deutschen Gesetzgebungsprozess skizzierte er die Fraktionsposition und betonte, dass man vor allem klarere Formulierungen fordere. So müsse beispielsweise aus dem Gesetz deutlich hervorgehen, dass es sich um eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht handele. Darüber hinaus müsse das Prinzip „Stay and Change“ betont werden, indem geregelt wird, dass man nicht grundsätzlich Geschäftsbeziehungen abbricht. Der BGA-Kritik, dass größere Unternehmen ihre Pflichten auf kleinere Geschäftspartner übertragen würden, ist sich Herr Heilmann bewusst, allein eine Lösung für dieses Problem fehle. Das Gespräch mit anschließender Diskussion verdeutlichte, wie vielfältig die politische Debatte derzeit geführt wird und dass eine faktische Argumentation auch politische Beachtung finden kann.

Andere Gespräche mit Abgeordneten sowie die Rückmeldungen aus den Bundesratsreihen zeigen ebenfalls, dass die Diskussionen um den Gesetzesentwurf nach wie vor sehr kontrovers geführt werden. Das verdeutlicht: Die Kampagne muss fortgesetzt werden.

Auch weiterhin bittet grosshandel-bw gemeinsam mit dem BGA die Mitglieder aktiv auf Abgeordnete zuzugehen. Unternehmen können – wenn dies noch nicht geschehen ist – auch zu diesem Zeitpunkt Ihren Standpunkt an den jeweiligen Abgeordneten herantragen.

Hierzu haben wir ein Musterschreiben zum Download beigefügt, welches Sie gerne als Grundlage verwenden können. Es wäre gut, wenn Sie in diesem Schreiben auch Ihre eigene unternehmerische Betroffenheit skizzieren würden, um so Ihrer Position mehr Nachdruck zu verleihen.

Mitmachen in drei Schritten – so geht‘s:

1) Abgeordnete finden

Auf dieser Seite des Bundestags unter “PLZ/Ort” die eigene Postleitzahl eingeben, um die Abgeordneten Ihres Wahlkreises zu finden. Grundsätzlich setzen sich alle E-Mail-Adressen der Abgeordneten gleich zusammen: vorname.nachname@bundestag.de

2) E-Mail/Brief schreiben

Für das Schreiben an die Abgeordneten können Sie auf den Text dieser Vorlage zurückgreifen. Dabei sollten Sie sich als Bürger aus dem Wahlkreis vorstellen.

3) E-Mail/Brief an Ihren Abgeordneten schicken

Nun nur noch E-Mail abschicken oder den Brief ausdrucken und versenden. Wir sind gespannt auf die hoffentlich zahlreichen Reaktionen der Bundestagsabgeordneten. Für unsere weitere Arbeit wäre es sehr hilfreich, diese zu kennen. Daher bitten wir Sie uns und den BGA über den Inhalt informieren oder die Antwort an andrea.hideg@bga.de weiter zu leiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.