Das Bundeskabinett hat mit neuen Verordnungen unter anderem die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. grosshandel-bw bietet seinen Mitgliedern ein aktualisiertes Muster für eine für eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.
Während der Corona-Krise ist auch das Thema Kurzarbeit nicht wegzudenken. Um weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verlängert werden sollen. Mit dieser Maßnahme schafft die Bundesregierung hoffentlich wertvolle Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt im nächsten Kalenderjahr.
Die Erleichterungsregelungen waren zum Ende des Jahres 2020 befristet. Das neu beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet vor allem die nachfolgenden Regelungen:
Wichtig ist, dass für die Betriebe die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, die mit der Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert wird, längstens bis zum 31.12.2021. Dabei kann die Bezugsdauer auch unterbrochen werden. Bei einer vorübergehend volle Beschäftigung ist somit möglich, wenn die Aufträge wieder einbrechen, wieder Kurzarbeitergeld zu beantragen und die Bezugsdauer wird um den Zeitraum der Vollbeschäftigung verlängert.
Wenn die Kurzarbeit allerdings länger als 3 Monate unterbrochen wird, beginnt die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von Neuem. Wenn dann wieder Kurzarbeit eingeführt werden soll, besteht ein erneuter Anspruch auf max. 24 Monate Kurzarbeitergeld.
In Baden-Württemberg haben bislang etwas 123.000 Betriebe Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Damit waren rund 42% aller baden-württembergischen Betriebe bisher von Kurzarbeit betroffen. Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, äußert sich zum neuen Maßnahmenpaket wir folgt:
„Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter. Wir denken aber auch an die Zeit nach der Pandemie. Mit Weiterbildung und Qualifizierung können sich Unternehmen den Herausforderungen des Strukturwandels besser stellen. Daher schaffen wir Anreize, die Zeit der Kurzarbeit zu nutzen und in Weiterbildung zu investieren. So wird Kurzarbeit nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft.“
Anlässlich der Verlängerung des Bezugs des Kurzarbeitergeldes hat grosshandel-bw das Muster der Individualvereinbarung zur Einführung und Verlängerung der Kurzarbeit überarbeitet und stellt dieses den Mitgliedsfirmen zur Verfügung. Mitgliedern steht jeweils ein Muster mit Tarifbindung und ohne Tarifbindung zur Verfügung. Dieses Muster ist sinnvollerweise auch dann zu verwenden, wenn zwischen den einzelnen Kurzarbeitsphasen mehr als 3 Monate liegen.