Aufgrund der weiter angespannten Infektionslage wurde die bundeseinheitliche Einreiseverordnung zum 23. Dezember 2021 erneut geändert und beinhaltet nun eine allgemeine 3G-Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland.
Die seit dem 23. Dezember 2021 geltende Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) enthält wenig Neuerungen im Vergleich zu der bis dato geltenden Verordnung. Über die bisherigen Pflichten berichtete grosshandel-bw bereits ausführlich.
Nach wie vor unterscheidet die Einreiseverordnung zwischen einem Hochrisiko- und einem Virusvariantengebiet, dessen jeweilige Einstufung durch das RKI erfolgt.
Unverändert besteht weiterhin eine Anmeldepflicht für alle Einreisenden, die sich zuvor in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben und nach Deutschland einreisen. Sie sind verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung (DEA) durchzuführen.
Neu geschaffen wurde eine allgemeine 3G-Nachweispflicht für alle Einreisenden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht. Die Nachweispflicht gilt zudem für Transitpassagiere, da nun auch der Umstieg an einem Flughafen als Einreise gewertet wird. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.
Zusätzlich sind Einreisende, die sich zuvor in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, verpflichtet, einen PCR-Testnachweis mit sich zu führen. Ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend. Die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung darf zum Zeitpunkt oder zum geplanten Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland maximal 48 Stunden zurückliegen.
Die bisher geltenden Quarantäneregeln und deren Ausnahmen bleiben bestehen.
Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung ist bis zum 03. März 2022 befristet.
Ausführliche Informationen finden sich auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html#c21386