Der Neue Beschluss der Kanzlerin und der Länderchefs sieht eine Verlängerung des Lockdowns bis 28. März vor und verspricht einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachverfolgung und Öffnen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs haben nach Abschluss ihrer Beratungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie umfangreiche Schritte für eine Impf-, Test- und Öffnungsstrategie vorgelegt. Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage und die Impfstrategie hebt der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer vom 3. März 2021 zur Abwendung einer Überlastung des Gesundheitswesens hervor, dass keine beliebige Neuinfektionsrate toleriert werden kann. Aber es wird auch eine „berechtigte Hoffnung“ auf eine immer leichtere Eindämmung der Fallzahlen im Sommer und auf eine Rückkehr zur Normalität geäußert. Bei einem stabilen Infektionsgeschehen wird es für die nächsten Wochen und Monate einen Vierklang aus „Impfen, Testen, Kontaktnachverfolgung und Öffnen“ geben.
Im Folgenden werden die für Unternehmen wichtigen Aspekte des Beschlusses hervorgehoben.
Erster Ansatzpunkt des Beschlusses ist eine nationale Impf- und Test-strategie (Ziffer 1 bzw. 2), die in einer Phase ab Ende März/Anfang April auch die umfassende Einbindung von haus- und fachärztlichen Praxen in die Impfkampagne vorsieht. Auch Betriebsärzte bzw. Unternehmen sollen stärker eingebunden werden. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer bleiben bestehen. Der Lockdown wird zeitlich bis zum 28. März 2021 verlängert (Ziffer 3).
Zugleich werden als zweiter zentraler Ansatz weitere Öffnungsschritte festgelegt (Ziffer 5ff.):
Über weitere Öffnungsschritte und Perspektiven für im Beschluss noch nicht genannte Bereiche wird beim nächsten Treffen am 22. März 2021 verhandelt.
Für Unternehmen weiterhin relevant ist die Aufforderung an Arbeitgeber, das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen (Ziffer 10). Auch verweist der Beschluss im Zusammenhang mit den umfangreichen Unterstützungshilfen und jüngsten Erweiterungen auf einen Härtefallfonds von Bund und Ländern als zusätzliches Angebot für die Fälle, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten (Ziffer 12). Der Beschluss beinhaltet aber keine vertiefenden Erläuterungen zu den Voraussetzungen. Die Details sollen in der kommenden Woche geklärt werden.
Der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder steht Mitgliedern von grosshandel-bw nachfolgend bzw. im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.