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Verlängerung der telefonischen Krankschreibung

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Die telefonische Krankschreibung wurde erneut verlängert. Bis zum 31.12.2021 besteht weiterhin die Möglichkeit, eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tage zu erhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16.09.2021 die Corona-Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal um drei Monate verlängert, also bis zum 31.12.2021.

Inhaltliche Änderungen sind hiermit nicht verbunden. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist weiterhin unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es liegen leichte Atemwegserkrankungen vor.
  • Die niedergelassenen Ärzte müssen sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
  • Die Arbeitsunfähigkeit kann zunächst bis zu sieben Kalendertage bescheinigt werden.
  • Eine telefonische Verlängerung/Folgebescheinigung ist für weitere sieben Tage möglich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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