Die telefonische Krankschreibung wurde erneut verlängert. Bis zum 31.12.2021 besteht weiterhin die Möglichkeit, eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tage zu erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16.09.2021 die Corona-Sonderregel zur telefonischen Krankmeldung ein weiteres Mal um drei Monate verlängert, also bis zum 31.12.2021.
Inhaltliche Änderungen sind hiermit nicht verbunden. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist weiterhin unter folgenden Voraussetzungen möglich: