Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst zum 01.01.2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Neu ist insbesondere die Pflicht für Unternehmen, sich bei einer zentralen Stelle registrieren zu lassen.
Auch Großhändler können von diesen Vorschriften betroffen sein, zumindest dann, wenn sie in Deutschland als Importeure Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) in Berlin hat zu dieser Thematik zwei Handreichungen erstellt. Zum einen gibt es eine Checkliste für den Großhandel zur Registrierung und Datenmeldepflicht nach dem Verpackungsgesetz und zum anderen gibt es einen synoptischen Vergleich zwischen der bislang geltenden Verpackungsverordnung und dem neuen Verpackungsgesetz. Beide Dokumente stehen am Ende dieses Beitrag oder im Downloadbereich von grosshandel-bw zur Verfügung.
Zwischenzeitlich teilte der BGA zusätzlich mit, dass die Datenmeldetools für Hersteller und Händler durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) freigeschaltet worden sind. Ebenfalls freigeschaltet wurde der zweite Teil des Verpackungsregisters LUCID sowie das Prüfregister, in diesem müssen sich Sachverständige und Prüfer, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, registrieren, wenn sie zukünftig im Rahmen des Verpackungsgesetzes tätig werden wollen.