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Warum das Rentenpaket Unternehmen und Mitarbeiter belastet

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Boris Behringer

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Um das Rentenpaket („Mütter-Rente“) zu finanzieren, verzichtet die Bundesregierung auf einen niedrigeren Rentenbeitragssatz. Entlastung verspricht sie zum 1. Januar 2019 durch eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrags um 0,5 Prozent. Doch die Wirkung wird durch höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufgefressen.

CDU, CSU und SPD setzen damit innerhalb weniger Jahre erneut die Rentenleistungen für Mütter und Erwerbsgeminderte herauf. Außerdem heben sie die Einkommensgrenze für in der Gleitzone Beschäftigte („Midi-Jobber“) von 850 auf 1300 Euro an. Für Arbeitnehmer, die in diesem Bereich arbeiten, werden niedrigere Beitragssätze zur Rentenversicherung fällig. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Die Kosten belaufen sich allein in den nächsten fünf Jahren auf 32 Milliarden Euro. Damit der Rentenbeitrag wie geplant bis 2025 unter 20 Prozent gehalten werden kann, soll eine „doppelte Haltelinie“ eingezogen werden.

grosshandel-bw und der BGA kritisieren, dass die Maßnahmen des neuen Rentenpakets die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber aus Handel und Dienstleistungen unnötig in die Höhe treiben. Die Stabilisierung des Beitragssatzes durch eine „doppelte Haltelinie“ wäre gar nicht nötig gewesen. Denn ohne die neuen Leistungsausweitungen wäre der Rentenversicherungsbeitrag bis 2025 unter 20 Prozent geblieben.

Der Beitragssatz hätte sogar um 0,3 auf 18,3 Prozent gesenkt werden können. Darauf verzichtet die Bundesregierung, und senkt stattdessen – auf Druck der Union – zum 1. Januar 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozent. Die Absenkung war jedoch längst überfällig und die entlastende Wirkung wird durch höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im nächsten Jahr aufgefressen. Für ein Großhandelsunternehmen bedeutet das unterm Strich eine höhere Belastung im nächsten Jahr.

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