Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schreibt bundesweiten Wettbewerb aus.
Wie das BMBF nun mitteilt, wurde die Förderrichtlinie zum Wettbewerb am 17. Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie zur Förderbekanntmachung können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmbf.de/innovet
Der Innovationswettbewerb ist Bestandteil des Berufsbildungspaktes. Das BMBF verfolgt hiermit folgende übergeordnete Ziele:
Voraussetzung für die Förderung ist die Vernetzung verschiedener regionaler und/oder branchenspezifischer Akteure in sogenannten Innovations-Clustern. Das BMBF betont, dass durch Innovations-Cluster neuartige, qualitativ hochwertige Lernortkooperationen von u.a. berufsbildenden Schulen, Unternehmen, Überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS), Bildungszentren, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und internationalen Partnern entstehen sollen, um innovative Aus- und Weiterbildungsangebote zu entwickeln und zu erproben. Dabei müssen sich die Angebote an den Bedarfen des Arbeitsmarktes bzw. der Unternehmen orientieren und Anreize für junge Menschen setzen, in die berufliche Aus- oder Fortbildung einzusteigen. Bezugsrahmen sind Ausbildungsberufe bzw. Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Mit der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Maßnahmen verfolgt das BMBF das Ziel, strukturelle Veränderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachhaltig auf Landes- bzw. Bundesebene zu verstetigen. Entsprechend ist ein Wissens- und Ergebnistransfer der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen von besonderer Bedeutung. Weiter ist die Einbindung eines zuständigen Landesressorts Fördervoraussetzung, wenn landesrechtliche Belange tangiert werden.
Der Innovationswettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase (Konzeptphase) können die Ideenkonzepte eingereicht werden. Diese sollen einen ersten Einblick über das Projekt sowie die Kooperation der beteiligten Projektpartner ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptphase kann eine Förderung für die umsetzungsreife Ausarbeitung eines Ideenkonzeptes mit einer maximalen Förderung von 100.000 € bis zu 6 Monaten für Personalausgaben und Dienstreisen beantragt werden.
Die Auswahl und Förderung der Projekte erfolgt auf der Basis der Bewertung durch eine unabhängige Jury. Am Ende der Konzeptphase kann für die zweite Phase ein Antrag zur Erprobung und Umsetzung gestellt werden (Erprobungs- und Umsetzungsphase). In dieser Phase kann eine Förderung zur Umsetzung des ausgearbeiteten Projektkonzeptes für bis zu 48 Monaten beantragt werden. Für die Bewilligung der Erprobungs- und Umsetzungsphase müssen die Kooperationsvereinbarungen aller beteiligten Partner sowie die Erklärung der einschlägigen Akteure zur nachhaltigen Verbreitung der Ergebnisse der Erprobungs- und Umsetzungsphase vorliegen. Das BMBF sieht in der Erprobungs- und Umsetzungsphase eine Projektförderung von bis zu 10 Mio. € vor.
Interessierte können sich ab Mitte Februar im Zuge von vier regionalen Informationsveranstaltungen genauer über den Wettbewerb bzw. die Förderkonditionen informieren. Die erste Veranstaltung wird am 12. Februar 2019 in Berlin stattfinden.