Lobby und Politik

Wichtige Impulse zur Krisenbewältigung

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Boris Behringer

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Spitzenverbände nehmen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Stellung

Zum Entwurf eines Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes hat der BGA gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft am 16. Juni 2020 Stellung genommen und in der Eingabe hervorgehoben, dass mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wichtige Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen wieder schnell Tritt fassen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise überwinden können. Zwar werden dabei viele Vorschläge der deutschen Wirtschaft aufgegriffen, allerdings sollten bei einigen Punkten Nachjustierungen vorgenommen werden, damit die Maßnahmen auch greifen und somit die gewünschten Impulse eintreten können.

Insbesondere heben die Verbände eine Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten sowie großzügige Billigkeitsmaßnahmen bei den Umstellungen auf Grund der Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer hervor. Auch plädieren sie mit Blick auf die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, eine dauerhafte beschleunigte Abschreibung vorzusehen. Bei der Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer machen sich die Verbände dafür stark, auf die Einschränkung der Nutzung durch ein Aufschubkonto zu verzichten, so dass sich für alle aus Drittstaaten einführenden Unternehmen eine Stärkung der Liquidität durch die Fristverschiebung ergibt.

Zum angestrebten Impuls für die Binnenkonjunktur durch die geplante Absenkung der Umsatzsteuer-sätze merken die Spitzenverbände an, dass diese einen wichtigen Impuls für den Binnenkonsum geben könne, kritisieren allerdings, dass der positive Effekt für die Binnenkonjunktur durch den Umstellungsaufwand konterkariert zu werden droht. Die Verbände fordern vor diesem Hintergrund eine gesetzliche Regelung, die den Vorsteuerabzug für den unternehmerischen Kunden in volle Höhe gewährleistet, wenn für Lieferungen und Leistungen nach dem 30. Juni 2020 eine zu hohe Steuer in Rechnung gestellt wird. Auch appellieren die Verbände, dass die Finanzverwaltung zudem schnell praxisgerechte und wohlwollende Übergangsregelungen veröffentlichen, damit die Maßnahme für die Betriebe mit einem Höchstmaß an Rechtsicherheit begleitet werden kann.

Mitglieder von grosshandel-bw können das Schreiben der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft nachfolgend oder im Downloadbereich abrufen.

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