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Wie lüftet man richtig? – Infektionsgerechtes Lüften in Zeiten von Corona

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und das Corona-Virus beherrscht noch immer den beruflichen und privaten Alltag. Daher hat die Bundesregierung eine Empfehlung für den richtigen Luftaustausch veröffentlicht.

Ziel der Empfehlung ist es, durch ein fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19-Infektionen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

Nach den aktuellen Erkenntnissen ist das Covid-19-Virus vor allem durch Tröpfchen und Aerosole übertragbar. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Aus diesem Anlass hat die Bundesregierung eine Empfehlung zum „infektionsgerechten Lüften“ veröffentlich.

Um eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration in der Luft ausgeschiedener Viren zu ermöglichen, ist ein konsequentes, intensives und regelmäßiges Lüften über Fenster und Türen wichtig. Auch sollten hierzu sog. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) bei der Belüftung von Gebäudeinnenräumen angepasst werden, sodass u.a. die Außenluftzufuhr erhöht wird.

Durch einzelne lüftungstechnische Maßnahmen können Infektionsgefahren zwar verringert, aber nicht vollständig beseitigt werden. Infektionsschutzgerechte Lüftung erfordert daher meist ein abgestimmtes Paket von mehreren Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen u.a. die Reduktion der Belegung von Räumen auf das notwendige Minimum, die Beachtung der Abstandsregel, das Anbringen geeigneter Abtrennungen sowie das Tragen von Mund- und Nase-Bedeckungen.

Als Faustformel gilt: Je kleiner die Frischluftmenge, desto höher die luftgetragene Virenlast und desto geringer sollte die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen sein. Hierzu kann die bekannte AHA -Formel zur AHA+LFormel erweitert werden. Denn: Wirksamer Infektionsschutz besteht aus Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften.

Folgende Maßnahmen sollten für ein infektionsgerechtes Lüften getroffen werden:

  • Intensives und fachgerechtes Lüften in allen Arbeitsräumen, die von mehreren Personen nicht nur kurzzeitig gleichzeitig benutzt werden. Ein Besprechungsraum soll grundsätzlich alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühling/Herbst und 10 Minuten im Sommer stoßgelüftet werden.
  • Prüfung aller RLT-Anlagen in Gebäuden auf ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit sowie Durchführung aller erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten.
  • Unverzügliche Optimierung der Betriebsparameter von RLT-Anlagen in Gebäuden. Es sollte auf eine möglichst hohe Außenluftzufuhr stattfinden.
  • Kann eine hohe Belegungsdichte in Räumen nicht vermieden werden, ist die Nutzung von CO2- Messgeräten, insbesondere bei mit Fenstern gelüfteten Räumen, empfehlenswert, damit rechtzeitig Lüftungsmaßnahmen erkannt und eingeleitet werden können.

Die vollständige Empfehlung befindet sich hier:

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Empfehlungen der Bundesregierung um praxisnahe Handlungsempfehlungen ergänzt. Diese können Sie hier nachlesen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3932

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