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Wirtschaft fordert Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

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Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen großzügige Regelungen, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern“

„Wegen der schwierigen außenwirtschaftlichen Situation, dem Handelsstreit zwischen China und den USA und dem Brexit kämpfen vor allem exportorientierte Betriebe überall im Land mit zum Teil erheblichen Auftragseinbrüchen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute, am 22. November 2019 in Stuttgart. Baden-Württemberg sei mit seinem hohen Industrieanteil besonders betroffen. Dies mache sich bereits jetzt in einem starken Anstieg der Kurzarbeit bemerkbar. „Die Betriebe müssten jetzt wissen, wie es weitergeht und was sie tun können, um diese schwierige Phase mit möglichst kompletter Belegschaft zu überstehen. Wir brauchen großzügige Regelungen, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Der Bundesgesetzgeber muss jetzt schnell handeln, damit die Unternehmen Planungssicherheit haben“, betonte Hoffmeister-Kaut.

Gemeinsam mit den Spitzen des VDMA Baden-Württemberg, des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, der IG Metall Baden-Württemberg, des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, des Baden-Württembergischen Handwerkstages sowie der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat das Ministerium einen baden-württembergischen Forderungskatalog erarbeitet und diesen in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gerichtet.

Das Papier geht auf das Spitzengespräch zur Konjunkturentwicklung am 16. September 2019 zurück, bei dem die Erarbeitung einer baden-württembergischen Position zur Erleichterung beim Kurzarbeitergeld vereinbart worden war.

„Wir erwarten, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ein Gesetz zur Reform beim Kurzarbeitergeld und der beruflichen Qualifizierung vor wenigen Tagen angekündigt hat, die baden-württembergischen Forderungen schnellstmöglich aufgreift und damit seinen Teil dazu beiträgt, möglichst viele Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen zu erhalten“, so Hoffmeister-Kraut. Auch über die Wirtschaftsministerkonferenz wolle sich Baden-Württemberg für massive Erleichterungen einsetzen. Entscheidend sei, dass man keine Zeit verliere und die Bundesregierung rasch handle: Im Zentrum der Forderungen stehen dabei deutlich abgesenkte Zugangsvoraussetzungen, eine auf 24 Monate verlängerte Bezugsfrist und großzügige Regelungen zur Übernahme von Sozialversicherungsabgaben durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Erleichterungen haben sich schon während der großen Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 bewährt. Daneben zielen die gemeinsamen Forderungen auf eine verbesserte, den heutigen Anforderungen angepasste Kombination von Kurzarbeitergeld und Qualifizierung ab.

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen mangelnder betrieblicher Auslastung momentan nicht zu hundert Prozent gebraucht werden, müssen die Chance erhalten, sich in dieser Zeit sinnvoll weiterqualifizieren zu können“, so die Ministerin weiter. Gerade aufgrund der Transformation der Wirtschaft im Bereich der Digitalisierung oder der Mobilität, müsse die gezielte Weiterbildung und der Aufbau neuen Knowhows gefördert werden, sagte die Ministerin: „So lassen sich konjunkturelle und strukturelle Maßnahmen optimal verknüpfen.“

Die Anlage „Gemeinsame Forderungen zur Erleichterung beim Kurzarbeitergeld“ steht Mitgliedern nachfolgend oder im Mitgliederbereich zur Verfügung.

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