Außenwirtschaft

Wirtschaftsabkommen EU-Japan ausgehandelt

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Die Verhandlungen über das EU-Japan Abkommen haben ihren offiziellen Abschluss gefunden. Der weitere Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Regelungen steht.

Nach über vier Jahren haben die Verhandlungen über das EU-Japan Economic Partnership Agreement ihren offiziellen Abschluss gefunden. Das Abkommen war bisher auch unter dem Namen Japan-EU Free Trade Agreement (kurz: JEFTA) bekannt. Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und der japanische Premierminister Shinzo Abe verständigten sich am 8. Dezember 2017 über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungsphase und den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten. Die detaillierten Vertragsdokumente wurden daraufhin von der Kommission online veröffentlicht (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1684). Bereits im Rahmen des G20-Gipfels im Juli 2017 hatten sich die Verhandlungspartner über die Grundzüge des Abkommens und einen baldmöglichen Abschluss einigen können. Die folgenden Monate wurden zur Klärung der offenen Detailfragen genutzt.

Das Abkommen wird das größte bisher von der EU verhandelte bilaterale Freihandelsabkommen sein und zahlreiche Wirtschaftszweige betreffen. Die EU-Kommission nennt dabei u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Der japanische Markt für Dienstleistungen (insbesondere die Bereiche Finanzdienstleistungen, E-Commerce, Telekommunikation und Transport) wird zukünftig auch EU-Unternehmen offenstehen. Dies schließt auch die Teilnahme an Auftragsvergabeverfahren in zahlreichen japanischen Städten mit ein.
  • Im landwirtschaftlichen Bereich sollen Zölle auf zahlreiche Produkte entfallen sowie geschützte Herkunftsbezeichnungen gleichermaßen anerkannt werden.
  • Der Bereich des Datenschutzes wird separat vom Economic Partnership Agreement verhandelt. Hier bekennen sich die Partner zum Schutz persönlicher Daten als Grundrecht, ohne das Vertrauen in der digitalisierten Wirtschaft nicht denkbar sei.
  • In Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung wird das “Right to regulate” für den inländischem Umwelt- und Arbeitsschutz ausdrücklich anerkannt. Die Staaten sollen Handel und Investitionen nicht dafür nutzen, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen zu verringern. Die Wichtigkeit der Erklärung der ILO zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit aus dem Jahr 1998 wird betont und deren anerkannte Prinzipien sollen gefördert und realisiert werden. Die weiteren Inhalte des Nachhaltigkeitskapitels beruhen auf den Elementen für eine “Durchsetzungsstarke Partnerschaft zu Handel und nachhaltige Entwicklung”. Ein “Sanktionsmodell” wird nicht eingeführt.

Die Verhandlungspartner werden das Jahr 2018 für die Rechtsförmlichkeitsprüfung (das sogenannte “legal scrubbing”) des finalen Textes nutzen. Zudem soll im selben Jahr die formale Unterzeichnung des Abkommens erfolgen. Das Inkrafttreten ist gegenwärtig für Anfang 2019 geplant. Da es sich – wie auch beim Freihandelsabkommen CETA – um ein sogenanntes “gemischtes” Abkommen handelt, ist zuvor neben der Zustimmung des Europäischen Parlaments auch die Zustimmung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten erforderlich. In diesem Zusammenhang sind Verzögerungen im Zeitplan möglich.

Die finale Einigung über ein umfassendes Handelsabkommen mit Japan bedeutet einen großen Erfolg für die Europäische Union und insbesondere für die europäische Wirtschaft. Wie schon das Freihandelsabkommen CETA setzt es ein klares Signal für vertrauensvolle, offene Handelsbeziehungen und gegen protektionistische Handelshemmnisse. Zudem stellt die Europäische Union damit auch ihren globalen Fokus in der internationalen Zusammenarbeit unter Beweis und zeigt auf, dass gegenwärtige Schwierigkeiten in traditionellen Partnerschaften auch Chancen für neue Handelsbündnisse bieten können. Darüber hinaus belegt der Verhandlungsabschluss mit Japan ein weiteres Mal, dass sich ambitionierte Freihandelsabkommen und der Schutz von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie der Umwelt nicht ausschließen. Richtigerweise wurden Vorschläge zu einem “Sanktionsmodell” im Nachhaltigkeitskapitel nicht aufgenommen. Nun kommt es auf eine zügige Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten an.

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