Der BGA begrüßt den Abschluss des Abkommens zweier wirtschaftlicher Schwergewichte als Lichtblick in dunklen Tagen.
Für das europäisch-japanische Freihandelsabkommen JEFTA wurden die restlichen Formalitäten so rechtzeitig erledigt, dass die Vereinbarung seit dem 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Der vollständige Text ist unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1684 einsehbar.
Der BGA begrüßt den Abschluss der Verhandlungen sehr. Das JEFTA ist ein besonderer Lichtblick in dunklen Tagen. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen in einem von Protektionisten bedrohten Welthandel, hat es auch große symbolische Strahlkraft: Damit demonstrieren zwei wirtschaftliche Schwergewichte ihren Willen, Handelsbeziehungen wertebasiert auszubauen, zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen sowie ihrer Beschäftigten.
EU-Unternehmen exportieren bereits jedes Jahr über 58 Mrd. EUR an Waren und 28 Mrd. EUR an Dienstleistungen nach Japan. Europäische Unternehmen sehen sich beim Export nach Japan aber auch mit Handelshemmnissen konfrontiert, die es ihnen erschweren, im Wettbewerb zu bestehen.
Das Handelsabkommen mit Japan soll diese Barrieren nun beseitigen. Im Jahr 2013 beauftragten die EU-Regierungen die Europäische Kommission, Verhandlungen mit Japan aufzunehmen. Am 6. Juli 2017 haben die Europäische Union und Japan eine grundsätzliche Einigung über die wichtigsten Elemente der Vereinbarung erzielt. Am 8. Dezember 2017 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung im Dezember 2018 erteilt und damit den Weg für den Abschluss und das Inkrafttreten des Handelsabkommens freigemacht.