Dient ein Yoga-Kurs der beruflichen oder politischen Weiterbildung? Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Es ging um einen fünftägigen Volkshochschulkurs mit dem Titel: „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“. Man ahnt es schon, der Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub wurde dem Kläger zugesprochen.
Der Begriff der „beruflichen Weiterbildung“ sei weit auszulegen, so das Gericht. Ziel des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes sei u. a. „die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen unter den Bedingungen eines fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels zu fördern“. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Yoga-Kurs mit der entsprechenden didaktischen Konzeption erfüllt sein.
Es steht zu befürchten, dass auch das LAG Baden-Württemberg eine ähnliche Entscheidung zu dem baden-württembergischen Bildungszeitgesetz fällen könnte. Auch das LAG Baden-Württemberg hat sich mit einer Entscheidung aus 2017 für eine weite Auslegung des Begriffs der beruflichen oder politischen Weiterbildung ausgesprochen.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019 – Az. 10 Sa 2076/18 und LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2017 – Az. 2 Sa 4/17