Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung kann es sich bei einer Erkrankung am Covid-19-Virus um einen Arbeitsunfall, Schulunfall oder um eine Berufskrankheit handeln.
Erkranken Beschäftigte oder Auszubildende an Corona und gibt es Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Infektion im Rahmen der arbeitsvertraglichen Tätigkeit erfolgt ist, müssen Arbeitgeber, Ärzte und Krankenkassen diese Fälle unter nachfolgenden Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden:
Zu beachten sind dabei auch solche Kontakte mit Indexpersonen, die auf dem Weg zur Arbeit bzw. dem Heimweg stattgefunden haben. Denn auch hierbei kann es sich um einen Versicherungsfall handeln. Insbesondere vom Unternehmen organisierte Gruppenbeförderungen oder Fahrgemeinschaften sind somit einzubeziehen.
Was gilt aber, wenn die Infektion -zunächst- symptomlos oder so milde verläuft, dass der Beschäftigte nicht arbeitsunfähig erkrankt und somit die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wie auch bei leichten Unfällen oder Erkrankungen gilt: alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Verbandbuch des Unternehmens dokumentiert werden.
Für den Fall, dass es erst verzögert zu einer schweren Erkrankung kommt, helfen diese Daten der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft bei ihren Ermittlungen.
Wie ist das weitere Vorgehen nach einer Anzeige eines möglichen Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige?
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung agieren dann automatisch. Sie prüfen selbst, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt. Es sind keine weiteren Anträge o. ä. erforderlich.
Kommt es zu einer hohen Zahl an Infektionen im Betrieb, sollte der Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft oder Unfallkassen eingeschaltet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankungen alle symptomlos verlaufen. Die Unfallversicherungsträger ermitteln dann, ob die Verbreitung des Virus gegebenenfalls mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen. Auf Grundlage der Erkenntnisse können sie dem Unternehmen wichtige und nützliche Hinweise geben, wie zukünftig Infektionen verhütet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Berufskrankheit und Arbeitsunfall im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hier zusammen.