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Zahlen und Fakten zu den Betriebsratswahlen 2018

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Rui Mayer

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Das INSTITUT DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT hat im Rahmen einer Unternehmensbefragung die Betriebsratswahlen 2018 analysiert.

Die Befragung zu den Betriebswahlen 2018 wurde zwischen April und August 2018 durchgeführt. Insgesamt nahmen an der Befragung rund 1.140 Unternehmen mit rund 705.000 wahlberechtigten Beschäftigten teil. Knapp 80 Prozent der befragten Unternehmen gehören dem Produzierenden Gewerbe an, gut ein Fünftel dem Dienstleistungssektor.

Das Recht zur Bildung eines Betriebsrats ist für Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten gesetzlich abgesichert. Trotzdem verfügen weniger als 10 Prozent aller Betriebe in Deutschland, die den Schwellenwert von mindestens fünf Beschäftigten erreichen, über einen Betriebsrat – in diesen Betrieben arbeiten immerhin 39 Prozent der Beschäftigten. Während die Existenz in Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern die Regel ist, haben nur 5 Prozent der Kleinbetriebe mit 50 und weniger Beschäftigten einen Betriebsrat.

Dort wo ein Betriebsrat gewählt wurde, gingen drei Viertel der wahlberechtigten Beschäftigten an die Urne. In kleinen und mittleren Betrieben lag die Wahlbeteiligung sogar noch höher. Mit steigender Betriebsgröße nimmt die Wahlbeteiligung ab, so dass in Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten die Wahlbeteiligung lediglich bei 64 Prozent lag.

Der Anteil der Frauen unter den Mandatsträgern entspricht mit 26 Prozent zwar dem Anteil der weiblichen Wahlberechtigten. Allerdings liegt der Vorsitz über das Mitbestimmungsgremium mit 18 Prozent relativ selten in der Hand einer Frau und in rund einem Fünftel der Unternehmen sind Frauen im Betriebsrat deutlich unterrepräsentiert.

Zwei Drittel der Mitglieder des Betriebsrats sind wiedergewählt worden, wobei es in dieser Frage keinen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Vertretern gibt. Damit bestätigt sich der Befund aus den vorherigen Umfragen, dass Kontinuität bei der Interessensvertretung von den Arbeitnehmern geschätzt wird. Auch hinsichtlich des Alters ist Erfahrung ein Faktor, der bei der Wahl eine Rolle zu spielen scheint: Mehr als die Hälfte der Mitglieder ist zwischen 46 und 59 Jahre alt. Weitere 33 Prozent sind in der Altersklasse der 31- bis 45-Jährigen vertreten.

Die Mehrheit der Betriebsräte ist gewerkschaftlich organisiert. Traditionell sind Betriebsräte im Produzierenden Gewerbe eine Hochburg der Gewerkschaften. Gleiches gilt auch für den Betriebsratsvorsitz, den – gemessen am Organisationsgrad des Betriebsrats – überproportional häufig ein Gewerkschaftsmitglied einnimmt. Dieser Anteil fällt im Produzierenden Gewerbe mehr als doppelt so hoch aus wie im Dienstleistungssektor.

Vielerorts weicht die Anzahl der vollumfänglichen Freistellungen von den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes nach oben oder unten ab. Dies deutet auf ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen den Geschäftsführungen und ihren Belegschaften hin. Allerdings zeigen vertiefende Analysen, dass gewerkschaftlich stark organisierte Betriebsräte deutlich seltener auf vollumfängliche Freistellungen verzichten als Gremien, in denen weniger Mandate auf Gewerkschaftsmitglieder entfallen. Dies kann an einer möglichen stärkeren Professionalisierung von solchen Betriebsratsmitgliedern liegen, die Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Die ausführliche Broschüre zur Analyse finden Mitglieder von grosshandel-bw im Downloadbereich.

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